Visabeantragung mit Certificate of Eligibility (CoE)

2025/7/1
*Click here for English.

Infos zur Visumsbeantragung im Generalkonsulat von Japan in Frankfurt siehe hier.


Langzeit- und Arbeitsvisa müssen in der Regel mit einem Certificate of Eligibility (CoE) beantragt werden. 
Die Beantragung eines CoE erfolgt in der Regel durch einen Bürgen in Japan (Arbeitsstelle, Ehepartner*in, Universität etc.) bei der nächsten Immigration Services Agency. Nach Erhalt des CoE muss damit ein Visumsantrag in einer japanischen Auslandsvertretung gestellt werden.

 
Achtung: Das CoE hat eine Gültigkeit von 3 Monaten ab dem Ausstellungsdatum. In diesem Zeitraum muss mit dem CoE ein Visum beantragt und mit beidem (Visum und CoE) nach Japan eingereist werden.

Benötigte Unterlagen

Bitte reichen Sie bei der Beantragung alle nicht im Original erforderlichen Unterlagen als Kopie (im DIN-A4 Format) ein.
Die Antragsdokumente sollten grundsätzlich nicht getackert oder geheftet sein.


1. Gültiger Reisepass (Original, mit mind. 2 freien Seiten) und Kopie (Seite mit den persönlichen Daten)

2. Ausgefülltes Antragsformular im Original mit Foto
- Staatsbürger aus den GUS-Staaten sowie Georgien und der Ukraine reichen bitte 2 Antragsformulare und 2 Fotos ein.
- Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Kontaktdaten anzugeben (E-Mail, Telefonnummer),  Ihre Unterschrift sowie die Kreuze bei den Fragen auf der 2. Seite zu setzen.
Foto: Frontalaufnahme auf Fotopapier, keine Scans oder kopierten Passbilder; 45mm x 35mm; nicht älter als 6 Monate und nicht beschädigt
Wenn Sie an einer Stelle nichts Zutreffendes einzutragen haben, dann notieren Sie auf der betreffenden Zeile bitte „None“ oder „N/A“ (Englisch für „nichts“ bzw. „nicht zutreffend“).

3. Nicht-Deutsche und Nicht-EU Bürger: Gültiger Aufenthaltstitel für Deutschland im Original und Kopie (ggf. grünes Zusatzblatt)
- Eine Fiktionsbescheinigung wird ebenfalls akzeptiert. (Bitte vergewissern Sie sich, dass man Deutschland damit verlassen darf.)

4. Certificate of Eligibility (CoE)
Kopie (Vor- UND Rückseite) vom originalen CoE oder ein Ausdruck des digitalen CoE, das in E-Mail-Form ausgestellt wird.



Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um allgemeine Informationen handelt. Das Generalkonsulat behält sich das Recht vor, zusätzliche Dokumente anzufordern.