Working Holiday Visum
Infos zur Visumsbeantragung im Generalkonsulat von Japan in Frankfurt siehe hier.
Allgemeine Bedingungen
- Anträge können nur von Personen mit deutschem Reisepass gestellt werden.
- Visumsanträge können frühstens ab 1 Jahr vor der geplanten Einreise nach Japan gestellt werden.
- Das Visum kann nur in Deutschland bei der japanischen Botschaft bzw. den japanischen Generalkonsulaten beantragt werden.
- Antragstellende sind zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens achtzehn (18) und höchstens dreißig (30 = bis vor dem 31. Geburtstag) Jahre alt.
- Unterhaltsberechtigte Begleitpersonen (Ehepartner*in, Kinder) der Antragstellenden können kein zusätzliches Familienvisum erhalten.
- Das Hauptziel des Aufenthaltes ist „Ferien“ in Japan zu verbringen – mit der Option auf temporäre Nebenbeschäftigungen.
- Neu! Ab 01.01.2025 können deutsche Staatsangehörige ein zweites Mal ein Working-Holiday-Visum beantragen. Eine Verlängerung des aktuellen Aufenthalts vor Ort (in Japan) ist aber nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
Bitte reichen Sie bei der Beantragung alle nicht im Original eingeforderten Unterlagen als Kopie (im DIN-A4 Format) ein.
Die Antragsdokumente sollten grundsätzlich nicht getackert oder geheftet sein.
2. Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Passfoto
- Bitte vergessen Sie nicht Ihre Kontaktdaten anzugeben (Email, Telefonnummer), Ihre Unterschrift sowie die Kreuze bei den Fragen auf der 2. Seite zu setzen.
- Foto: Frontalaufnahme, keine Scans oder kopierten Passbilder; 45mm x 35mm; nicht älter als 6 Monate und nicht beschädigt
3. Reiseplan (Englisch oder Japanisch; es kann auch ein eigens erstelltes Format verwendet werden)
- Tragen Sie bitte so detailliert wie möglich in Stichpunkten Ihre vorläufigen Pläne für den Aufenthalt ein. Zählen Sie bitte Orte, die Sie bereisen wollen, auf sowie alle anderen Aktivitäten (Sprachschule, Arbeitsorte, Freiwilligenarbeit etc.), die Sie sehr wahrscheinlich ausüben möchten. Zeiträume können in Monaten oder Jahreszeiten angegeben werden. Einträge, die nur "work", "travel", "sightseeing" o.ä. lauten, sind nicht akzeptabel.
4. Lebenslauf (auf Englisch oder Japanisch; es kann auch ein eigens erstelltes Format verwendet werden)
5. Einseitiges Motivationsschreiben (auf Englisch oder Japanisch)
6. Flugticket
- wenigstens Hinflug oder Hin- und Rückflug. Der Hinflug nach Japan kann dabei auch aus einem anderen Land als Deutschland erfolgen.
7. Finanzierungsnachweis
- in Form eines aktuellen Kontoauszuges mit Namen des Kontoinhabers und Datum; nicht älter als max. 1 Monat.
- mind. 2000,- Euro bei Vorlage von Hin- und Rückflugticket; mind. 3000,- Euro bei Vorlage nur vom Hinflugticket
8. Versicherungsschein einer Auslandskrankenversicherung, gültig für Japan/ weltweit und über die gesamte Aufenthaltsdauer oder die schriftliche Verpflichtung für die Mitgliedschaft in der Nationalen Krankenkasse in Japan(Pleadge)
Hinweis zur Krankenversicherung:
Zur Beantragung des WH Visums ist nur einer der o.g. Nachweise über die Krankenversicherung notwendig.
Seit Mai 2015 sind jedoch alle ausländischen Inhaber von Langzeitvisa verpflichtet, sich bei der Nationalen Krankenkasse in Japan zu versichern. In der Regel wird man dazu spätestens aufgefordert, wenn man sich beim lokalen Bürgeramt meldet. Bei einer bereits vorhandenen Auslandskrankenversicherung kann es daher zu einer „Doppelversicherung“ kommen. Generell wird aber eine Auslandskrankenversicherung in jedem Fall empfohlen, da die Nationale Krankenkasse nicht alle Kosten abdeckt.
Q&A - Häufig gestellte Fragen Working Holiday Visum (WH Visum)
A: Nein. Das WH Visum kann nur in der japanischen Botschaft bzw. den japanischen Generalkonsulaten in Deutschland beantragt werden. Ausnahmen davon sind nicht möglich.
Q: Ich befinde mich bereits in Japan. Kann ich das WH Visum auch hier bekommen?
A: Nein. Das WH Visum kann nur in der japanischen Botschaft bzw. den japanischen Generalkonsulaten in Deutschland beantragt werden. Es muss damit auch erneut eingereist werden (Einreisestempel erforderlich).
Q: Ist der Nachweis eines Flugtickets nach Japan bereits bei der Beantragung des WH Visums erforderlich?
A: Ja. Bei der Beantragung muss nachgewiesen werden, dass man demnächst nach Japan einreisen wird (auch aus einem anderen Land als Deutschland). Auch andere Wege der Einreise nach Japan, z.Bsp. mit der Fähre, können eingereicht werden.
Q: Benötige ich für die Beantragung des WH Visums ein Certificate of Eligibility CoE bzw. einen „Guarantor/ Inviter“ in Japan?
A: Nein. Beide Felder auf dem Antragsformular können frei gelassen werden.
Q: Wann kann ich ein WH-Visum beantragen? Wann beginnt das Visum/die Dauer des Aufenthalts?
A: Ein WH Visum kann frühestens 1 Jahr vor der Abreise nach Japan beantragt werden. Ab dem Ausstellungsdatum muss man mit dem Visum innerhalb eines Jahres nach Japan einreisen. Bei der Einreise nach Japan beginnt automatisch die einjährige Aufenthaltsdauer.
Q: Ich bin bereits 30 Jahre alt. Kann ich das WH Visum noch beantragen?
A: Ja. Der Antrag kann bis vor dem 31. Geburtstag noch gestellt werden. Nach Erhalt des Visums spielt das Alter keine Rolle mehr.
Q: Ich bin älter als 31 Jahre. Kann ich eine Ausnahme bekommen und das WH Visum noch beantragen?
A: Nein. Ausnahmen bei der Altersgrenze sind leider nicht möglich.