Temporärvisum: Tourismus (single entry, Kurzzeitaufenthalt bis zu max. 90 Tagen)

2025/7/1
*Click here for English.

Infos zur Visumsbeantragung im Generalkonsulat von Japan in Frankfurt siehe hier.

Visumsanträge können frühstens ab drei Monaten vor der geplanten Einreise nach Japan gestellt werden.

 

Benötigte Unterlagen

Bitte reichen Sie bei der Beantragung alle nicht im Original eingeforderten Unterlagen als Kopie (im DIN-A4 Format) ein.
Die Antragsdokumente sollten grundsätzlich nicht getackert oder geheftet sein.

1. Gültiger Reisepass (Original, mit mind. 2 freien Seiten) und Kopie (Seite mit persönlichen Daten)
HINWEIS: Inhaber eines von der deutschen Regierung ausgestellten Reiseausweis für Flüchtlinge oder Reiseausweis für Ausländer müssen in jedem Fall ein Visum beantragen.

2. Ausgefülltes Antragsformular im Original mit Foto
- Staatsbürger aus den GUS-Staaten sowie Georgien und der Ukraine reichen bitte 2 Antragsformulare und 2 Fotos ein.
- Bitte vergessen Sie nicht Ihre Kontaktdaten anzugeben (Email, Telefonnummer), Ihre Unterschrift sowie die Kreuze bei den Fragen auf der 2. Seite zu setzen.
Foto: Frontalaufnahme, keine Scans oder kopierten Passbilder; 45mm x 35mm; nicht älter als 6 Monate und nicht beschädigt
Wenn Sie an einer Stelle nichts Zutreffendes einzutragen haben, dann notieren Sie auf der betreffenden Zeile bitte „None“ oder „N/A“ (Englisch für „nichts“ bzw. „nicht zutreffend“).

3. Gültiger Aufenthaltstitel für Deutschland im Original und Kopie (Ggf. grünes Zusatzblatt)
- Der deutsche Aufenthaltstitel soll min. gültig bis zur Rückreise nach Deutschland sein.
- Fiktionsbescheinigung wird ebenfalls akzeptiert (bitte darauf achten, dass man damit Deutschland verlassen darf)

4. Flugplan
-Flugbuchung ODER ein (unverbindlicher) Vorschlag für einen Flug (ausgedruckter Screenshot von geplanter Flugverbindung), inklusive Flugverbindungen in andere Staaten auf Ihrem Weg nach Japan oder von Japan wieder zurück.

5. Travel itinerary (Aufenthaltsplan)auf Englisch 
Detaillierter Zeitplan während Ihres Aufenthalts in Japan, einschließlich Ihrer geplanten Aktivitäten und aller Unterkünfte

6. Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel
 
Antragsteller/in trägt die Reisekosten selbst Reisekosten werden von einer anderen Person getragen
Kontoauszug (nicht älter als einen Monat; Name des Kontoinhabers, Endsaldo und Ausstellungsdatum müssen ersichtlich sein.) mit ausreichenden Mitteln um alle Kosten der Reise zu decken.
- (falls zutreffend) Gehaltsbescheinigungen der letzten 3 Monate
Bürgschaftserklärung (Englisch / Japanisch)
Kontoauszug des Bürgen (nicht älter als einen Monat; Name des Kontoinhabers, Endsaldo und Ausstellungsdatum müssen ersichtlich sein)
Nachweis über Beziehung, z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde mit Übersetzung
Passkopie


Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um allgemeine Informationen handelt. Das Generalkonsulat behält sich das Recht vor, zusätzliche Dokumente anzufordern.