Umfrage zu den Auslandsaktivitäten japanischer Unternehmen

2026/1/6
Generalkonsulat von Japan in Frankfurt

Ziel der jährlichen Umfrage ist es, den aktuellen Stand der Aktivitäten japanischer Firmen im Ausland zu erfassen. Die Ergebnisse der Umfrage werden unter anderem auf der Webseite des Außenministeriums veröffentlicht. Dies ermöglicht öffentlichen Einrichtungen, den Medien, Wissenschaftlerinnen und Forschungsinstituten, sowie Firmen, die Möglichkeit zu deren Einsicht.
Da das Interesse japanischer Firmen im Ausland zu expandieren Jahr für Jahr zunimmt, stellt eine offiziell erhobene, umfassende Statistik wie diese eine zunehmend wichtige Informationsquelle dar.
 
Vor diesem Hintergrund möchten wir auch in diesem Jahr die Unternehmen im Zuständigkeitsbereiches des Generalkonsulates von Japan in Frankfurt um Ihre Mitarbeit bitten, indem Sie das Umfrageformular ausfüllen, um uns über die Situation Ihres Unternehmens zum 01. Oktober 2025 zu informieren.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular bis zum 29. Januar 2026 (Donnerstag) an die Adresse des Wirtschaftsteams des Generalkonsulates von Japan in Frankfurt (kigyoutyousa@fu.mofa.go.jp). Wir bedanken uns recht herzlich für Ihre Teilnahme.
Für den Download der Umfrage wählen Sie bitte entweder die japanische oder englische Version.
Download  >>  die japanische Version der Umfrage / die englische Version der Umfrage
 
Falls es sich um mehr als ein Unternehmen handeln sollte (z.B. eine Zweigstelle eines japanischen Unternehmens und ein vor Ort gegründetes japanisches Unternehmen), reichen Sie bitte für jedes einzeln ein Umfrageformular ein. Wir bitten um Entschuldigung, für den mit der Umfrage einhergehenden Aufwand, würden uns jedoch über Ihre tatkräftige Unterstützung freuen.
 
(Bitte beachten Sie)
Als japanische Unternehmen im Sinne der Befragung zählen
(1) Überseezweigstellen japanischer Unternehmen
(2) Hauptsitz, Zweigstellen, Tochtergesellschaft und dergleichen, die vollständig im Besitz japanischer Unternehmen sind
(3) Joint Ventures (lokale Firmen an denen japanische Firmen mit mindestens 10% beteiligt sind)  (Hauptsitz, Zweigstelle usw.)
(4) Von japanischen Staatsangehörigen im Ausland gegründete Unternehmen (Beteiligung von mindestens 10%)
Weiter zu berücksichtigen sind die folgenden 4 Punkte:
※Ein japanisches Unternehmen ist definiert als ein mit Hauptsitz in Japan registriertes Unternehmen (mit Ausnahme japanischer Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen).
※Es spielt keine Rolle, ob japanische Staatsangehörige zum Personal gehören oder nicht.
※Als Zweigstelle zählen auch Repräsentanzen und Außenstellen.
※Prüfen Sie bitte das Referenzblatt bezüglich der Einzelheiten zu Geschäftsform und Art Ihres Unternehmens