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Spenden für die Opfer des Erdbebens von Kumamoto
Angesichts des in Kumamoto aufgetretenen Erdbebens werden Spenden von ausländischen Regierungen, Bürgern und Unternehmen sowie von im Ausland lebenden japanischen Bürgern bis zum 31. März 2017 wie folgt entgegengenommen.
1. Entgegennahme von an die japanische Regierung adressierten Spenden durch das Generalkonsulat
Es besteht die Möglichkeit, Spenden auf das nachfolgend genannte Sonderkonto zu überweisen, das von dem Generalkonsulat zu diesem Zweck eingerichtet wurde. Die dort eingegangenen Spenden werden dann als Ganzes nach Japan überwiesen. (Eventuell anfallende Gebühren für die Überweisung werden aus den eingegangenen Spendengeldern beglichen.) Bitte beachten Sie, dass Zuwendungen an das Generalkonsulat von Japan in Deutschland nicht als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden können.
Wenn Sie Ihre Spende direkt dem Generalkonsulat überreichen möchten, können Sie dies während der Öffnungszeiten des Generalkonsulates, von Montag bis Freitag zwischen 9.30-12 Uhr sowie zwischen 14.30-16.30 Uhr, am Schalter der Konsularabteilung tun.
Spendenkonto des Generalkonsulats von Japan
COMMERZBANK
Kontoinhaber: Japanisches Generalkonsulat
Kundennummer.: 606119604
IBAN: DE26500400000606119604
2. Konto der Japanese Red Cross Society für Hilfsgelder aus dem Ausland
Die Japanese Red Cross Society hat die Annahme von "Hilfsgeldern" mit dem 15. Juni 2016 beendet.
An die Japanese Red Cross Society gerichtete "Spendengelder" wurden bis zum 30. Juni 2016 angenommen.
Wir bedanken uns für Ihre Spenden und hoffen auch in Zukunft auf Ihre Unterstützung.
3. Spendenkonto der Präfektur Kumamoto
Die Präfektur Kumamoto hat ebenfalls ein Konto für Spendengelder aus dem Ausland eingerichtet. Nähere Angaben dazu finden Sie hier:
- Spendenaufruf anlässlich des Erdbebens von Kumamoto 2016 (Homepage der Präfektur Kumamoto)
- Call for 2016 Kumamoto Earthquake Donations (in englischer Sprache)