Home > Konsularisches > Zollhinweise für Einreisende
Für Reisende nach Japan gelten bestimmte Zollbestimmungen, die für die Ein- und Ausreise maßgeblich sind. Für den (gewerblichen) Import und die vorübergehende Einfuhr von Waren nach der ATA Konvention (Autos zur privaten Nutzung, Artikel zu Forschungszwecken, Artikel zu Testzwecken, Reparaturbedürftige Waren usw.) gelten gesonderte Bestimmungen. Ausführliche Informationen zu den Zollbestimmungen sind auf der Homepage der Zollabteilung des Japanischen Finanzministeriums einzusehen:
http://www.customs.go.jp/english/index.htm
Im Folgenden finden Sie eine übersetzte Zusammenfassung der Zollhinweise der Zollabteilung des Japanischen Finanzministeriums. Die Angaben sind nicht rechtsverbindlich und ohne Gewähr.
Weitere Info:
Plant Protection Station (Ministry of Agriculture, Forestry and Fisheries Japan)
http://www.pps.go.jp/english/index.html
Animal Quarantine Service
http://www.maff.go.jp/aqs/english/index.html
Adresse:
MesseTurm 34. OG
Friedrich-Ebert-Anlage 49
60327 Frankfurt am Main
Tel.: 069-238573-0
Fax.: 069-230531
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